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BSG, 15.02.2013 - B 8 SO 90/12 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim - S 44 SO 105/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2012 - L 8 SO 329/09
- BSG, 15.02.2013 - B 8 SO 90/12 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 15.02.2013 - B 8 SO 90/12 B
Es ist aber nicht Aufgabe des Bundessozialgerichts, sich aus dem vollständig ungeordneten Vortrag des Beschwerdeführers das herauszusuchen, was möglicherweise zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 26). - BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …
Auszug aus BSG, 15.02.2013 - B 8 SO 90/12 B
Hierzu muss anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, dass eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Einheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (…BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65). - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 15.02.2013 - B 8 SO 90/12 B
Hierzu muss anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, dass eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Einheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17;… SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
- BSG, 18.09.2013 - B 13 SF 2/13 S Mit Beschluss vom 15.2.2013 (B 8 SO 90/12 B) hat der 8. Senat des BSG die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil des LSG als unzulässig verworfen und dem Kläger (Erinnerungsführer) die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt (§ 197a Abs. 1 SGG iVm § 154 Abs. 2 VwGO).